Sonnentage - Solarstromtage
Übersicht der deutschen Solar- und Windstromproduktion Freitag, den
18. Mai 2012
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Deutschland

| Solarförderung und Grünstrom-Privileg |
Berlin, 02.02.2011
Bundeskabinett bestätigt Anpassung bei Solarförderung und Grünstrom-Privileg Neuregelungen bei Biogas-Förderung ab 2012 angekündigt Das Bundeskabinett hat heute die vorgezogenen Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien bestätigt. Vorgeschlagen wird eine weitere Absenkung der Solarstromvergütung, die Eingrenzung des so genannten Grünstromprivilegs und eine Neuregelung der Biogas-Förderung. Der Ausbau des Solarstroms in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen wieder deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon wurden im vergangenen Jahr in Betrieb genommen. Diese Zahlen zeigen den Erfolg der Photovoltaik-Förderung in Deutschland und beweisen das große Potenzial zur Kostensenkung in diesem Markt. Die Förderung muss dieser raschen Marktentwicklung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst werden. Deshalb soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen.
Von wachsender Bedeutung für die Kostenentwicklung bei der Förderung erneuerbarer Energien ist auch das so genannte Grünstromprivileg: Derzeit sind Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage ausgenommen, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn ist der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen. Die Formulierungshilfe sieht daher vor, ab dem 1. Januar 2012 die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzen. Die Regelungen zum Grünstromprivileg und zur Photovoltaik werden ‑ neben allen anderen Regelungen des EEG - auch im Rahmen des Erfahrungsberichts zum EEG überprüft. Die Ergebnisse dieser Evaluation der gesamten Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien werden durch die geplante EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, umgesetzt.
Pressemitteilung downloaden Anpassung Solarförderung zum 01.07.2011
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) |
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