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Auch neue Beleuchtungsanlagen werden gefördert.
Das Bundesumweltministerium hat am 19. Juni 2008 seine umfassende Klimaschutzinitiative auf den Weg gebracht. Mit vier neuen Programmen werden Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien in der Wirtschaft, den Kommunen sowie der Verbraucher und Verbraucherinnen gefördert. In diesem Jahr stehen dafür bis zu 400 Millionen Euro aus dem Verkauf der CO2-Emissionsrechte zur Verfügung.
Davon werden 280 Millionen Euro für nationale Maßnahmen verwendet, 120 Millionen Euro fließen in internationale Projekte.
Städte, Gemeinden und Landkreise, Kirchen, Hochschulen und Theater stehen im Mittelpunkt der Richtlinie für Klimaschutz in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen. Gefördert werden in diesem Rahmen auch einzelne Ersatzinvestitionen wie eine neue Innen-, Hallen- oder Straßenbeleuchtung. In besonders energieeffiziente Technologien gibt es einen Zuschuss von 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten. Die Vorhaben müssen ein Mindestfördervolumen von 3.000 Euro aufweisen, in der Regel soll das Fördervolumen 100.000 Euro nicht überschreiten.
Hinweise zum Fördergegenstand finden Sie in dem Merkblatt Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung |